KLassenelternbeirat

 

Was macht ein Klassenelternbeirat?

 

Die Klassenelternbeiräte leiten nicht nur die Elternabende, organisieren Klassenfeiern oder die Mithilfe von Eltern. Sie dienen als Ansprechpartner für die Fragen, Wünsche und Sorgen der Eltern in Bezug auf die Arbeit in der Klasse und stehen in einem kontinuierlichen Kontakt mit der Klassenleitung. Damit sind sie nicht nur eine Interessenvertretung für die Eltern, sondern bilden ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Sie können vermitteln, wenn es doch mal zu Reibungen zwischen Eltern und Schule kommen sollte. Sie sind Anlaufstelle für die Schulleitung, informieren die Eltern und sind – als Mitglied des Schulelternbeirates – in die formalen Strukturen der Schule eingebunden.

Somit nehmen die Klassenelternbeiräte eine wichtige Rolle in der Kooperation zwischen Eltern und Schule ein, die für eine stabile Entwicklung unserer Kinder wichtig und für das Gelingen von Schule so bedeutsam ist.

 

Was geschieht nach der Wahl? 

 

Wenn die Wahl vorschriftsmäßig (im Sinne des Hessischen Schulgesetzes) abgehalten wurde, dann wurden Sie in geheimer Wahl in einem Wahlgang gewählt und darüber wurde eine Wahlniederschrift angefertigt. 

Die Klassenlehrkraft hat Ihnen die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln zur Aufbewahrung gegeben; die Wahlniederschrift mit der Wahlordnung und der Anwesenheitsliste gehen an das Sekretariat. Dort nimmt man Ihre Daten auf (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und gibt sie an den Schulelternbeirat weiter. Damit bekleiden Sie offiziell das Ehrenamt des Klassenelternbeirates. 

 

Telefonliste 

 

Wahrscheinlich haben Sie mit der Klassenlehrkraft am Elternabend schon die Telefonnummern ausgetauscht. In den meisten Klassen ist es auch üblich, sofern alle Eltern einverstanden sind, eine Liste der Telefonnummern bzw. der E-Mail-Adressen anzufertigen. Dies ist eine sinnvolle Arbeitsgrundlage, um Informationen schnell und unbürokratisch weiter zu geben. 

 

Datenschutz 

 

Bevor Sie Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Eltern sammeln, sollten Sie sicherstellen, dass diese damit einverstanden sind. Die Telefonliste sollten Sie nur „für den internen Gebrauch“ nutzen und auf gar keinen Fall Daten an andere weitergeben.

 

Welche Aufgaben kommen nun auf Sie zu? 

 

Ihre Aufgaben haben wir nun in der zeitlichen Reihenfolge, in der diese auf Sie zukommen, aufgelistet: 

  • Sie nehmen an den Sitzungen des Schulelternbeirates teil. 
  • Im 2. Halbjahr laden Sie turnusgemäß zum nächsten Elternabend ein. 
  • Sie sind Ansprechpartner für Lehrkräfte und Eltern. 
  • Vielleicht nehmen Sie an einer „elan“ - Fortbildung für Elternbeiräte teil?
  • Sofern Sie dies möchten, engagieren Sie sich in weiteren Gremien wie z. B. der Schulkonferenz. 

Sie nehmen an der Sitzung des Schulelternbeirates teil 

 

In den ersten Wochen des neuen Schuljahres lädt der Vorstand des Schulelternbeirates alle Klassenelternbeiräte und ihre Stellvertretungen zur Sitzung des Schulelternbeirates ein. Die Einladungen werden über E-Mail und „Ranzenpost“ verteilt. 

Als (vorsitzender) Klassenelternbeirat sind Sie „ordentliches“, d. h. stimmberechtigtes Mitglied des Schulelternbeirates. Wenn Sie der Einladung nicht nachkommen können, besprechen Sie sich bitte mit Ihrer Stellvertretung, damit sie / er hingehen und die Elternschaft Ihrer Klasse vertreten kann. 

Als stellvertretender Klassenelternbeirat sind Sie ebenfalls eingeladen, verfügen aber nur über eine Stimme, wenn der vorsitzende Klassenelternbeirat nicht anwesend ist. Im Prinzip gilt: pro Klasse eine Stimme. Dieses bezieht sich natürlich nur auf Ihre Stimme bei Abstimmungen und Wahlen; Ihre Meinung, Ideen, Vorschläge und Fragen sind immer willkommen! 

Die Sitzungen geben Ihnen die Gelegenheit, viele Informationen zu bekommen, andere Elternbeiräte kennen zu lernen, Fragen zu stellen und auf Probleme aufmerksam zu machen. In der Regel hören Sie zu Beginn der Tagesordnung den Bericht der Schulleitung; hier erfahren Sie aktuelle Neuigkeiten zur Schule, zu geplanten Projekten oder organisatorischen Veränderungen. 

Am Ende der Tagesordnung haben Sie immer Gelegenheit, Fragen zu stellen oder Vorschläge zu äußern. Scheuen Sie sich nicht! Neue Eltern bringen immer wieder neue Fragen und neue Aspekte. 

Über die Sitzung werden Sie per E-Mail ein Protokoll erhalten. Wenn Sie keine E-Mail-Adresse haben, können Sie im Sekretariat einen Ausdruck bekommen. Die Informationen aus den Sitzungen nehmen Sie bitte mit auf Ihren nächsten Elternabend, um sie an die Eltern Ihrer Klasse weiter zu leiten. Denn Sie sind – neben Klassenlehrkraft und Schulleitung - eine wichtige Informationsquelle für die Eltern. 

In regelmäßigen Abständen finden während der Schulelternbeiratssitzungen Wahlen statt. 

Hier haben Sie Gelegenheit, sich in weiteren Gremien und Arbeitsfeldern zu engagieren, sofern Sie dies möchten. 

 

Sie laden zum Elternabend ein 

 

Die Einladung zum ersten Elternabend erfolgte noch über die Schulleitung. Beim zweiten Elternabend werden Sie diese Aufgabe übernehmen. Stimmen Sie sich mit Klassenlehrkraft und Ihrer Stellvertretung über einen Termin und Tagesordnungspunkte bzw. Themen ab. Dann laden Sie ein. Die Einladung erfolgt immer schriftlich und 10 bis 14 Tage vor dem Elternabend. Die Verteilung geht über die „Ranzenpost“: die Klassenlehrkraft kopiert und verteilt die Einladung an die Schülerinnen / Schüler zur Weitergabe an die Eltern. Sie können die Einladung gerne zusätzlich über E-Mail versenden. Die Einladung geht an die Eltern und die Klassenlehrkraft, sowie an Gäste oder Fachlehrkräfte, die Sie – im Einvernehmen mit den Eltern - einladen möchten. 

 

Sie bereiten den Elternabend vor 

 

Bitte sprechen Sie sich mit der Klassenlehrkraft ab, dass die Schulleitung und der Hausmeister über den Termin informiert werden, dass ein Schlüssel für die Räumlichkeiten vorhanden ist und ggf. technische Geräte bereit gestellt werden. 

Eine kleine Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihr Material für den Elternabend zusammen zu packen: 

- die Einladung mit Tagesordnung 

- Teilnehmerliste mit Eltern, Lehrkräften, Gästen 

- Papier und Stift für das Protokoll 

- ggf. Informationsmaterial zu bestimmten Themen 

 

Sie leiten den Elternabend 

 

Das Schulrecht sieht vor, dass Sie als Elternbeirat die Sitzungsleitung übernehmen. Manche Elternbeiräte tun dies lieber in Kooperation mit der Klassenlehrkraft oder ihrer Stellvertretung. 

Wenn Sie die Sitzung leiten, übernehmen Sie diese Aufgaben: 

- Sie begrüßen alle Anwesenden und geben die Teilnehmerliste zur Unterschrift herum. 

- Sie gestalten eine kleine Kennenlernrunde. 

- Sie klären, wer ein Protokoll schreibt. 

- Sie führen durch die Sitzung und leiten die Gespräche. 

- Sie beschließen die Sitzung und verabschieden alle Anwesenden. 

 

Besonders am ersten Elternabend ist es empfehlenswert, dass sich alle Eltern mit ihrem Namen und dem Namen ihres Kindes vorstellen. Nehmen Sie sich ruhig Zeit hierfür. Achten Sie bei späteren Elternabenden auch darauf, ob vielleicht neue Eltern dazu gekommen sind, die sich vorstellen möchten.

In vielen Klassen ist es üblich, aber nicht verpflichtend, in einem kurzen Protokoll über den Elternabend wichtige Informationen und Entscheidungen festzuhalten. Auf diese Weise können Sie ohne großen Aufwand Eltern informieren, die nicht an dem Abend teilnehmen konnten. Dies kann aber auch mündlich, z. B. über befreundete Familien, erfolgen. Da Sie selber für die Gesprächsleitung verantwortlich sind, sollten Sie die Stellvertretung oder ein anderes Elternteil um die Protokollführung bitten. 

Wenn die Eltern im Laufe des Abends nicht nur Informationen erhalten, sondern auch miteinander und mit der Lehrkraft ins Gespräch kommen und Meinungen austauschen, können Sie sicher sein, dass Sie einen gelungenen Elternabend durchgeführt haben.

 

Nach dem Elternabend 

 

Nach dem Elternabend sorgen Sie dafür, dass das Protokoll kopiert und verteilt wird (z. B. über die „Ranzenpost“). Das Protokoll und die Teilnehmerliste bewahren Sie für Ihre Unterlagen auf.

 

Dieses sollten Sie zum Thema Elternabende auch wissen 

 

Elternabende sollen mindestens einmal im Schulhalbjahr durchgeführt werden. Sie laden zusätzlich zu einem Elternabend ein, wenn ein Fünftel der Klassenelternschaft dies verlangt. 

Zu den Elternabenden können Sie nach Absprache mit den Eltern auch Fachlehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler oder Experten einladen. 

 

Es gibt besondere Fälle, bei denen Sie zu einem Elternabend einladen müssen: 

  • Unterrichtsthema Sexualerziehung 

Wenn das Unterrichtsthema Sexualerziehung im Schuljahr geplant ist, müssen die Eltern vorher über Ziele, Inhalte und Formen der Sexualerziehung informiert werden. 

  • Wahl und Nachwahl des Klassenelternbeirats 

Die regulären Wahlen finden alle zwei Jahre statt. 

Wenn eine Elternvertretung das Amt abgibt oder das Kind aus der Klasse ausscheidet muss innerhalb von 6 Wochen ein neuer Klassenelternbeirat gewählt werden.

 

Vertraulichkeit 

 

Bitte denken Sie daran, dass Sie in Ihrem Amt als Elternbeirat gelegentlich in vertraulichen Angelegenheiten zu Rat gezogen werden. Sie sind verpflichtet, über vertrauliche Dinge Stillschweigen zu bewahren, um nicht die Privatsphäre einer anderen Familie zu verletzen.