Schulelternbeirat

Was macht der Schulelternbeirat?

 

Wahlen und Gremien 

 

Der Schulelternbeirat ist das demokratische Gremium der Elternschaft. Hier wählen die Klassenelternbeiräte ihren Schulelternbeiratsvorstand und ihre Elternvertreter für andere Gremien innerhalb und außerhalb der Schule. 

Haben Sie Lust und Zeit, sich in einem der Gremien zu engagieren? Hier erfahren Sie, was in dem Fall auf Sie zukommt. Lassen Sie sich von der zunächst trockenen Materie nicht abschrecken, in allen Gremien finden Sie Gruppen von interessierten und engagierten Menschen, und Sie werden vielfältige neue Einblicke in die Schullandschaft gewinnen können. 

 

Wahl des Schulelternbeiratsvorsitz

 

Alle zwei Jahre wählt der Schulelternbeirat (SEB) einen Vorstand aus seiner Mitte. Dies geschieht in der Regel zu Beginn eines Schuljahres. 

Als Klassenelternbeirat können Sie für den Vorstand kandidieren; hierzu reicht es, wenn Sie hierzu während der Wahl Ihr Interesse bekunden. Als stellvertretender Klassenelternbeirat sind Sie nicht wählbar. 

 

Der Vorstand des Schulelternbeirates besteht aus der/dem Vorsitzenden, einer/einem Stellvertreter:in und einer/einem Schriftführer:in, hinzu kommen ein bis sechs Beisitzer. 

Die/Der Vorsitzende und der Vorstand führen die täglichen Geschäfte und sind Ansprechpartner für die Schulleitung, Lehrkräfte und Eltern. So finden z. B. regelmäßige Treffen zwischen der Schulleitung und dem Vorstand statt, um aktuelle Fragen und Probleme, die Eltern an den Vorstand herangetragen haben, zu besprechen. Weiterhin lädt der Vorstand zu den SEB-Sitzungen ein und bereitet diese vor. Die Vorstandsmitglieder können aber nicht eigenständig Beschlüsse fassen, sondern müssen hierzu immer den gesamten Schulelternbeirat einladen. 

 

Wahlen zur Schulkonferenz 

 

Ebenfalls alle zwei Jahre wählt der Schulelternbeirat die Elternvertreter für die Schulkonferenz. Gewählt werden drei Elternvertreter und drei Ersatzmitglieder. Wählbar sind hier alle Eltern, die ein Kind an der Schule haben. Alle Eltern bekommen eine Einladung zur Wahl der Schulkonferenz. Eltern, die für die Schulkonferenz kandidieren möchten, werden zur SEB-Sitzung eingeladen und müssen eine Wählbarkeitsbescheinigung mitbringen, die sie im Sekretariat bekommen. Der Klassenelternbeirat oder Stellvertretung sind natürlich auch wählbar, brauchen aber keine Wählbarkeitsbescheinigung mitzubringen. 

Achtung: Stimmrecht haben bei den Wahlen zur Schulkonferenz nur die ordentlichen Mitglieder des Schulelternbeirates, also die Klassenelternbeiräte.

 

In der Schulkonferenz beraten Vertreter von Elternschaft, Lehrern und Schülern gemeinsam über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Die Schulkonferenz hat vielfältige Entscheidungs- und Anhörungsrechte und vermittelt bei Konflikten. Wurden Sie als Elternvertreter zur Schulkonferenz gewählt, so werden Sie einige Zeit später eine Einladung zur Sitzung der Schulkonferenz erhalten. 

 

Wahlen zum Kreiselternbeirat 

 

Der Schulelternbeirat wählt alle zwei Jahre seine Vertreter:innen und Ersatzvertreter:innen für die Wahlversammlung des Kreiselternbeirates. Hier können Sie sich als Klassenelternbeirat und als Stellvertreter:in zur Wahl stellen. 

Die Anzahl der Vertreter:innen ist abhängig von der Schülerzahl; pro angefangene 500 Schüler:innen wird ein:e Vertreter:in und ein:e Ersatzvertreter:in gewählt. Wurden Sie als Vertreter:in für unsere Schule gewählt, nehmen Sie an der Wahlversammlung des Kreiselternbeirates teil. Sind Sie an diesem Tag verhindert, verständigen Sie bitte Ihre Ersatzvertreter:in, damit dieser an Ihrer Stelle an der Wahlversammlung teilnehmen kann. 

Sie bekommen im Sekretariat eine Wahlbescheinigung ausgestellt, die Sie am Wahltag vorlegen müssen. Am Wahltag treffen sich alle gewählten Vertreter:innen der Schulen des Landkreises zur Wahlversammlung und wählen aus ihrer Mitte den Kreiselternbeirat. Die Wahl erfolgt getrennt nach Schulformen, d. h. Sie beteiligen sich an der Wahl der Vertreter:innen der Grundschulen für den Kreiselternbeirat. 

Sie haben in der Wahlversammlung die Möglichkeit, sich in den Kreiselternbeirat wählen zu lassen, dann gehören Sie für zwei Jahre diesem Gremium an. Der Kreiselternbeirat nimmt Einfluss auf die Schulpolitik des Landkreises.

 

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Wahl der Delegierten zur Wahl des Landeselternbeirats 

 

Auf Landesebene gibt es den Landeselternbeirat von Hessen, dessen Gesprächspartner das Kultusministerium ist und der Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Schulpolitik ausübt. Der Landeselternbeirat wird für drei Jahre gewählt.

Die Wahl findet in drei Stufen statt: 

  • Zunächst wählen die Schulelternbeiräte die Vertreter:innen der einzelnen Schulen
  • Diese Vertreter:innen treffen sich auf Kreis- oder Stadtebene, um die Delegierten für den Landeselterntag zu wählen 
  • Der Landeselterntag wählt dann die Mitglieder des Landeselternbeirats

Der Schulelternbeirat wählt pro angefangene 500 Schüler eine:n Vertreter:in und eine:n Ersatzvertreter:in.

Sie können sich hier als Klassenelternbeirat und als Stellvertreter:in zur Wahl stellen. Als gewählte:r Vertreter:in erhalten Sie eine Wahlbescheinigung und einige Zeit später über den Kreiselternbeirat eine Einladung zur Wahl der Delegierten. Sofern Sie verhindert sind, benachrichtigen Sie Ihre:n Ersatzvertreter:in, damit diese:r an der Wahl teilnehmen kann. 

 

Bei der Wahl der Delegierten stimmen Sie für den Delegierten, der Ihnen genehm ist, damit ist Ihre Aufgabe beendet. – Leider ist es oft so, dass Sie die Person, der Sie Ihre Stimme geben sollen, nicht kennen. Versuchen Sie am Wahlabend, eventuell in einer Vorstellungsrunde der Kandidaten, einiges über sie und ihre Ansichten zu erfahren. Sie können sich z. B. mit Ihren anderen gewählten Vertretern absprechen und Fragen ausdenken, die Sie den Kandidaten stellen wollen. 

 

Vielleicht möchten Sie sich aber auch selber als Delegierter für den Landeselterntag wählen lassen. Sofern Sie gewählt werden, erhalten Sie später eine Einladung und nehmen an dem Landeselterntag teil. Die Reisekosten werden erstattet. Sie haben dann auch die Möglichkeit, sich in den Landeselternbeirat wählen zu lassen, der mit dem Kultusministerium zusammenarbeitet.

 

Mehr Informationen 

 

Mehr Informationen über das Hessische Schulgesetz und alle Formen der elterlichen Mitwirkung und Mitarbeit erfahren Sie zum Beispiel auf der Homepage des Landeselternbeirates. Wenn Sie sich aber Informationen in gut verdaulichen Päckchen und in angenehmer Atmosphäre aneignen wollen, dann besuchen Sie einfach eine der Elternfortbildungen des elan - Eltern schulen aktive Eltern

eine Schulungsinitiative des Kultusministeriums in Kooperation mit dem Landeselternbeirat.